Sommaire
Wer ist betroffen?
Personen, gegen die von der Bussenkommission ein Strafbefehl erlassen wurde oder die vom Rechtsdienst der Stadt Lausanne eine Mahnung erhalten haben.
Die Einsprachefrist gegen einen Strafbefehl beträgt 10 Tage ab dessen Erhalt. Die Einsprache muss schriftlich erfolgen und eine Originalunterschrift enthalten.
Bei Fragen oder Einsprachen im Zusammenhang mit einer Ordnungsbusse wenden Sie sich bitte innerhalb von 30 Tagen direkt an das Amt für Verkehr und Parkierung.
Wie kann man die Zahlung vornehmen?
Ihnen stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Bei der Gemeindekasse
- Mit dem erhaltenen Einzahlungsschein (nur innerhalb der Schweiz)
- Per E-Banking unter Angabe der Geschäftsnummer und des Zahlungsempfängers (Stadt Lausanne, Gemeindekasse, Postfach 5032 – 1002 Lausanne):
PostFinance
Nordring 8
CH-3030 Bern
IBAN: CH64 0900 0000 1000 0395 7
BIC/SWIFT: POFICHBEXXX
Es wird dringend davon abgeraten, die Zahlung per Scheck vorzunehmen, da dadurch erhebliche Gebühren entstehen.
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- Formular
Dernière mise à jour:
Commission des contraventions
Secrétariat municipal
Escaliers du Marché 2
1er étage
Case postale 6904
1001 Lausanne
Téléphone et guichet
Lundi-vendredi: 09h30-11h30
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En cas de besoin, veuillez nous contacter.